Stand 01/ 2026
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Artlife GmbH (nachfolgend als Artlife bezeichnet) mit ihren Geschäftspartnern (nach-folgend als Kunde(n) bezeichnet).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. BGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für die zeitweise Über-lassung von Messeständen und der zugehörigen Ausstattung (Vertragsgegenstand) ohne Rücksicht darauf, ob die Messestände in Systembauweise oder als Einzelan-fertigung gebaut wurden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinba-rung über die Überlassung von Messeständen und dazugehöriger Ausstattung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Artlife den Kunden im je-weiligen Einzelfall darauf hinweisen muss. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Artlife den Kunden unverzüglich informieren.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Artlife gelten ausschließlich. Abwei-chende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie Artlife ihrer Geltung schriftlich zustimmt. Das Zustimmungserfordernis ist unbedingte Voraussetzung, bei-spielsweise auch dann, wenn Artlife in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen des Kunden Leistungen erbringt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben stets Vorrang vor den Allgemei-nen Geschäftsbedingungen.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Artlife abgibt (z. B. Fristsetzung zur Behebung von Mängeln, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der schriftlichen Zustimmung von Artlife.
2.1 Alle Angebote von Artlife sind freibleibend und unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung eines konkret bezeichneten Messestandes für eine bestimmte Veran-staltung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sollte es innerhalb von 5 Tagen keine Rückmeldung durch Artlife geben, gilt der Vertrag als zustande gekommen.
2.3 Artlife kann die Annahme des Auftrags entweder in Textform (z. B. durch Auftragsbe-stätigung) oder konkludent (z. B. Übergabe oder Rechnungstellung) erklären.
2.4 Artlife behält sich das Eigentum und/oder sämtliche Urheberrechte an allen von Artlife abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Mo-dellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Die Regelungen zum Urheber-recht an sonstigen Rechten gemäß Ziff. 9 bleiben hiervon unberührt.
2.5 Angaben von Artlife zum Gegenstand der Leistung (z. B. Gewicht, Maße, Gebrauchs-werte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Ver-wendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vo-raussetzt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen des Leistungsgegenstandes. Übliche Abweichungen und Abwei-chungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften notwendig sind oder technische Ver-besserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch Artlife setzt die rechtzei-tige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernde Unterla-gen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Be-hinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
4.1 Artlife übergibt den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt oder so recht-zeitig, dass er zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
4.2 Der Übergabezeitpunkt (4.1) ist kein Garantieversprechen von Artlife. Artlife haftet nicht für die Unmöglichkeit oder für Verzögerungen der Übergabe, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von Artlife nicht zu vertretende Ereignisse verursacht wurden.
4.3 Der Kunde ist mit der Übergabe verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit des Vertragsgegenstandes zu überprüfen. Mengen- und Qualitätsabweichungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.
4.4 Der Kunde kann die Übergabe nicht wegen unwesentlicher Mängel ablehnen.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von Artlife auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand übergeben wurde. Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an Artlife.
5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchsicher. Die Schließme-chanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher die Bestellung einer Stan-dardbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden zudem empfohlen, sowohl den Ver-tragsgegenstand als auch die Ausstellungsstücke o. ä. gem. Ziff. 7. in geeigneter Weise zu versichern. Artlife haftet nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände.
5.2 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsge-genstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch die Her-stellung und Lieferung des Vertragsgegenstands auf Basis der vom Kunden bereit-gestellten Materialien und Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Art-life ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zu Herstellung und Liefe-rung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, Artlife von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Der Ver-tragsgegenstand darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder in sonstiger Weise be-schädigt werden. Umbauten oder Veränderungen des Vertragsgegenstandes bedür-fen der schriftlichen Zustimmung von Artlife.
6.2 Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Vertragsgegenstands oder Teilen davon muss der Kunde Artlife davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ende der Ver-anstaltung an Artlife zurückzugeben. Am Stand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wertersatz entsorgt.
6.4 Dem Kunden obliegt die Obhuts- und Aufsichtspflicht bzgl. des gesamten Vertrags-gegenstands ab Übergabe bis nach Veranstaltungsende. Der Zeitpunkt des Gefah-renübergangs wird jeweils separat vereinbart. Verletzt der Kunde die Obhuts- und Aufsichtspflicht, hat er Artlife etwaige hierdurch entstandene Schäden zu ersetzen.
6.5 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Be-schädigung oder Diebstahl des Vertragsgegenstandes von der Übergabe an den Kunden bis zur Rückgabe an Artlife zu verhindern.
6.6 Die Überlassung des Vertragsgegenstands an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Artlife zulässig.
7.1 Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden am Ver-tragsgegenstand, die durch ihn, seine Angestellten, Beauftragten oder Ausstellungs-gegenstände und Einrichtung schuldhaft verursacht werden, und er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für die Herstellung, Neubeschaffung oder Reparatur des Vertragsgegenstands. Artlife empfiehlt dem Kunden, den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus zu versichern.
8.1 Der Vertragsgegenstand oder Teile davon sind nicht zwingend Neuware. Das gilt ins-besondere für Messestände in Systembauweise. Unerhebliche Gebrauchsspuren gelten daher nicht als Mängel.
8.2 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders dargelegt, haftet Artlife bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Auf Schadensersatz haftet Artlife, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Artlife nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte). In diesem Fall ist die Haftung von Artlife jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen, eintretenden Schadens begrenzt.
8.4 Die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 8.3 gelten nicht, soweit Artlife einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie abgegeben oder eine Eigenschaft des Vertragsgegenstandes zugesichert hat. Dasselbe gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9.1 Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs-, Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben geistiges Eigentum von Artlife. Der Kunde ist nicht berechtigt, vorgenannte Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Artlife zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
9.2 Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 9.1 enthaltene Verpflichtung, hat er eine Vertragsstrafe i. H. v. 50% des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für den betroffenen Vertragsgegenstand, mindestens aber EUR 10.000, - zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weiter-gehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung bleiben davon unberührt.
9.3 Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleibt das Urheberrecht und die da-mit verbundenen Rechte an den in Ziff. 9.1 genannten Unterlagen und an dem her-gestellten Werk bei Artlife.
9.4 Artlife ist berechtigt, kostenlos und ohne besondere Zustimmung des Kunden eigenes Bildmaterial des überlassenen Vertragsgegenstands zu erstellen, zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu Kosten von Artlife zu nutzen. Der Kunde räumt Artlife insoweit ausschließlich, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes und unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten und Medien in Zusammenhang mit dem überlassenen Vertragsgegenstand ein. Dies umfasst auch das Recht zum Gebrauch des erstellten Bildmaterials, gleich in welcher Anzahl und Form, zu werblichen oder nicht werblichen Zwecken.
10.1 Die in dem Angebot oder Preislisten ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Nettopreise.
10.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Preise das Entgelt für die Überlassung des Vertragsgegenstands für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Kosten für den An- und Abtransport sowie für eine ggf. notwendige Montage oder Demontage.
10.3 Rechnungsbeträge sind gemäß der in unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen zu zahlen. In der Regel gilt ein Zahlungsziel von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab Rechnungstellung, ohne jeden Abzug, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Artlife.
10.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 10.3 kommt der Kunde automatisch in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behält sich Artlife ausdrücklich vor.
10.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtlich festgestellt oder unbestritten ist.
10.6 Artlife ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Artlife nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderung gefährdet wird.
11.1 Stornierung
Sollte der Auftraggeber den Auftrag nach dessen Erteilung stornieren, fallen pauschale Stornokosten an, die sich wie folgt begründen: Mit Auftragserteilung beginnen wir verbindlich mit der Projektplanung, blockieren Kapazitäten, reservieren Personal, Transport- und Hilfsmittel, Hotels (u.v.m.) und verzichten in der Regel auf an-dere Projekte im gleichen Zeitraum. Je näher der Projektstart rückt, desto höher sind diese Vorhalte- und Opportunitätskosten und desto geringer ist die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben. Die Stornopauschalen bilden diesen Aufwand fair und transparent ab und vermeiden eine aufwendige Einzelabrechnung.
In Abhängigkeit vom zeitlichen Abstand zum vereinbarten Montagebeginn berechnen wir deshalb wie folgt:
• Ab Auftragserteilung: Pauschal 15% der vereinbarten Auftragssumme
• Bis 60 Kalendertage vor Montagebeginn: Pauschal 25 % der vereinbarten Auftragssumme
• Ab 59 bis 30 Kalendertage vor Montagebeginn: Pauschal 40 % der vereinbarten Auftragssumme
• Ab 29 bis 14 Kalendertage vor Montagebeginn: Pauschal 70 % der vereinbarten Auftragssumme
• Weniger als 14 Kalendertage vor Montagebeginn: Pauschal 90 % der vereinbarten Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11.2 Rücktritt
Artlife ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde fällige Zahlungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, nicht leistet und Artlife ihm eine Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung gesetzt hat. Artlife ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine sich aus dem Vertrag ergebende Pflicht zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und die Interessen von Artlife verletzt und Artlife ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist.
12.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Artlife und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rech-tes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar folgenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Artlife in Hofheim. Artlife ist jedoch berechtigt, Klagen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag sich eine Regelungslücke befinden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bedingung oder der entstandenen Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ergänzung zu dem Vertrag gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.